FIBC-Zulassung

Adobe Stock © BlackMediaHouse
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Wie andere Waren müssen auch gefährliche Güter transportiert werden und legen zum Teil weite Strecken mit Schiff, Bahn, Flugzeug und vor allem dem LKW zurück. Für die Beförderung auf der Straße gibt es mit dem ADR* seit 30. September 1957 ein internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Dieses beinhaltet besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.


Es gelten für gefährliche Güter und die Hersteller ihrer Transportverpackungen, besonders strenge Regelungen – zum Schutz für das verpackte Gut, zum Schutz der Umwelt und von uns allen. Neben dem ADR gibt es gemäß der geltenden Rechtslage einige andere Verkehrsträger-spezifische Vorschriften und UN-Empfehlungen, die zu beachten sind.

 

Als zertifizierter UN-Inspektor kenne ich diese Richtlinien genau und stehe meinen Kunden bei Fragen dazu unterstützend zur Seite.

 

Ich stelle auch entsprechende UN-Zulassungen aus.

Nur eine geprüfte und amtlich zugelassene Verpackung darf als Gefahrgutverpackung verwendet werden.

 

*(Abkürzung für „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route")