Gemäß den UN-Richtlinien sind Recycling-Kunststoffe „Werkstoffe, die aus gebrauchten Industrieverpackungen wiedergewonnen, gereinigt und für die Verarbeitung zu neuen Verpackungen vorbereitet wurden.“ Post-Consumer-Recyclat ist damit derzeit für die Produktion von Gefahrgut-Transportverpackungen ausgeschlossen.
Gemeinsam mit der internationalen Standardisierungs-Organisation und mehreren Experten aus Europa arbeite ich an der Neufassung der EN ISO 16103 „Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
(Recycling-Kunststoffe)“, um die notwendigen Maßnahmen für den Einsatz von Post-Consumer-Recyclat festzulegen.