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Gefahrgut-Verpackungen

Gefahrgut Verpackungen

Über die reinen Fragen des Transports von Gefahrgut in einer bestimmten Verpackungs-Bauart hinaus, berate ich Sie auch über Aspekte, die Sie bei der (Weiter-)Verwendung von Gefahrgut-Verpackungen beachten müssen.

Verpackungen für Chemikalien
(flüssig und fest)

Der Transport von Batterien ist erst in den letzten Jahren in den Fokus des Gefahrgut-Transports gerückt. Es handelt sich nicht um feste Gefahrgüter, sondern um Gegenstände oder Ausrüstungen, bei deren Verpackung besondere Richtlinien bei der Herstellung und Prüfung beachtet werden müssen.

Verpackungen für Batterien und Lithium-Zellen (gefährliche Gegenstände)

Großverpackungen sind eine zugelassene Umschließung für Gefahrgut, dies wird im Englischen mit „Large Packaging (LP)“ übersetzt. Großverpackungen gelten als Versandstücke und sind definiert im Kapitel 6.6 ADR/RID. Ich berate Sie, welche Großverpackungen für Ihre Produkte in Frage kommen, und unterstütze Sie bei der Zulassung und Zertifizierung.

Großverpackungen

IBC sind eine zugelassene Umschließung für Gefahrgut, im Englischen mit „Intermediate Bulk Container (IBC)“ übersetzt. Großpackmittel gelten als Versandstücke und sind definiert im Kapitel 6.5 ADR/RID. Sie dienen dem Transport fester oder flüssiger Gefahrgüter. IBC für feste Stoffe können starr oder flexibel (FIBC, z.B. Bigbags) ausgelegt sein und unterschiedliche Materialien und Bauformen aufweisen. Da Großpackmittel alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden müssen, stehe ich Ihnen auch in allen Fragen rund um IBC bzw. FIBC mit Rat und Tat zur Seite.

Großpackmittel (IBC),
insbesondere FIBC (Big Bags)
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